Häufige Fragen
- Wann erhalte ich meine Abrechnung?
- Wie lange sind die Vertragslaufzeit und die Preisgarantie z.B. bei Vertragsbeginn 01.02.2010?
- Muss ich kündigen oder machen das die Stadtwerke Troisdorf?
- Bekomme ich eine Bestätigung darüber, dass der Vertrag bei ihnen eingegangen ist?
- Wann beginnt die Belieferung?
- Wenn der Gaspreis sinkt, was passiert dann?
- Warten sie die 14-tägige Widerspruchsfrist ab, bevor sie tätig werden - also meinen Altvertrag kündigen?
- Kann ich den Vertrag auch in Papierform abschließen?
- Können sie mir die Vertrags- Unterlagen auch zusenden, da ich mit ihrer Internetseite nicht klar komme?
- Wird sowohl beim zuständigen Netz als auch beim Fremdversorger der Vertrag gekündigt?
- Wann erhalte ich die endgültige Vertragsbestätigung?
- Kann ein Kunde zu einem konkreten Termin, z. B. 1.5., kündigen? Wenn ja, wie lange ist die erste Vertragslaufzeit?
- Welche Abschlagsberechnung wird zu Grunde gelegt, wie wird abgerechnet, wie werden Zählerstände mitgeteilt?
- Werden Preisänderungen mitgeteilt?
- Wie setzt sich der Preis für eine Kilowattstunde Strom zusammen?
- Wofür zahle ich den Grundpreis und den Verbrauchspreis?
- Was versteht man unter der Stromkennzeichnung
Wann erhalte ich meine Abrechnung?
Die Rechnungsstellung ist abhängig vom Ableseturnus des jeweiligen Netzbetreibers und der damit verbundenen Übermittlung Ihrer Zählerstände. In der Regel erhalten Sie daher Ihre Rechnung im gleichen Monat wie bisher.
Wie lange sind die Vertragslaufzeit und die Preisgarantie z.B. bei Vertragsbeginn 01.02.2010?
Die Vertrags-Erstlaufzeit beträgt immer 12 Monate ab Belieferungsbeginn. Den im Vertrag enthaltenen Preis garantieren wir bis zum 31.12.2010.
Muss ich kündigen oder machen das die Stadtwerke Troisdorf?
Gerne übernehmen wir die Kündigung für Sie. Dies hat den Vorteil, dass Sie direkt im Anschluss an Ihren derzeitigen Vertrag von uns versorgt werden, also ein reibungsloser Übergang der Versorgung besteht.
Bekomme ich eine Bestätigung darüber, dass der Vertrag bei ihnen eingegangen ist?
Ja! Sofern Sie den Gasliefervertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie unmittelbar danach eine Email zur Bestätigung. Auch im Falle eines schriftlichen Vertragsabschlußes bestätigen wir Ihnen den Vertragseingang.
Wann beginnt die Belieferung?
Der Lieferbeginn ist abhängig von Ihrem derzeitigen Vertrag und der Bestätigung Ihres derzeitigen Lieferanten. Standardmäßig beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Dies vorausgesetzt, beginnt die Belieferung durch die Stadtwerke Troisdorf am 1. des übernächsten Monats, der auf den Vertragsabschluß folgt (Bsp: Vertragsabschluß am 15.11.2009 – Belieferungsbeginn 01.01.2010)
Wenn der Gaspreis sinkt, was passiert dann?
Bei unserem Young Energy-Produkt handelt es sich um einen Festpreis, der nach oben und unten bis zum 31.12.2010 fixiert ist. Bis dahin zahlen Sie also auf jeden Fall den im Vertrag genannten Preis.
Warten sie die 14-tägige Widerspruchsfrist ab, bevor sie tätig werden - also meinen Altvertrag kündigen?
Nein, wir kündigen Ihren Altvertrag für Sie, sobald uns ein unterschriebenes Vertragsexemplar vorliegt bzw. Ihr Vertrag online bei uns eingegangen ist.
Kann ich den Vertrag auch in Papierform abschließen?
Ja, dies ist möglich – in der Regel aber umständlicher für Sie.
Können sie mir die Vertrags- Unterlagen auch zusenden, da ich mit ihrer Internetseite nicht klar komme?
Ja.
Wird sowohl beim zuständigen Netz als auch beim Fremdversorger der Vertrag gekündigt?
Der Vertrieb der Stadtwerke Troisdorf spricht gegenüber Ihrem derzeitigen Lieferanten die Kündigung Ihres Altvertrages aus. Zeitgleich meldet unser Vertrieb Ihre Verbrauchsstelle laut Vertrag beim jeweils zuständigen Netzbetreiber zur Netznutzung, also zur Belieferung durch die Stadtwerke Troisdorf, an.
Wann erhalte ich die endgültige Vertragsbestätigung?
Sobald uns Ihr Zählerstand zum Wechselzeitpunkt vorliegt, werden wir Ihnen eine Versorgungsbestätigung übersenden.
Kann ein Kunde zu einem konkreten Termin, z. B. 1.5., kündigen? Wenn ja, wie lange ist die erste Vertragslaufzeit?
Eine Kündigung ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft möglich. Die Erstlaufzeit des Vertrages von 12 Monaten bleibt hiervon unberührt. Die Festpreisgarantie gilt bis zum 31.12.2010.
Welche Abschlagsberechnung wird zu Grunde gelegt, wie wird abgerechnet, wie werden Zählerstände mitgeteilt?
Die Abschlagsberechnung erfolgt auf Basis der von Ihnen bzw. Ihrem zuständigen Netzbetreiber angegebenen Jahresverbräuche unter Ansatz der vertraglichen Preise. In der Folge erheben die Stadtwerke Troisdorf in der Regel gleichbleibende monatliche Abschlagsbeträge. Zählerstände können Sie uns postalisch, per Email oder telefonisch mitteilen (s. Kontaktdaten).
Werden Preisänderungen mitgeteilt?
Ja, jede Preisänderung wird Ihnen von den Stadtwerken Troisdorf mitgeteilt. Bis zum 31.12.2010 sind Preisänderungen ausgeschlossen bis auf eine Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wie setzt sich der Preis für eine Kilowattstunde Strom zusammen?
Im Preis per ct/kWh sind folgende gesetzliche Abgaben enthalten:
- Belastung aus dem Stromsteuergesetz (2,05 ct/kWh)
- Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (1,276 ct/kWh)
- Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (0,231 ct/kWh)
Die Preise sind gemäß Preisangabenverordnung einschließlich der Umsatzsteuer ausgewiesen (Strom 19%, Wasser 7%, Niederschlags- u. Schmutzwasser 0%).
Die Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet. Das Entgelt wird auf Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
Sollte in der Zähleranlage des Kunden ein Stromwandler eingebaut sein, wird ein zusätzlicher Grundpreis in Höhe 44,11 € (brutto) abgerechnet.
Wofür zahle ich den Grundpreis und den Verbrauchspreis?
Der Grundpreis ist der Preis für die Bereitstellung der Energie, der Messeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos von elektrischer Leistung.
Der Verbrauchspreis ist das Entgelt für jede abgenommene kWh Strom.
Was versteht man unter der Stromkennzeichnung
Unter der Stromkennzeichnung versteht man die Information über die Stromherkunft für unsere Kunden gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005.
Der Energieträgermix der Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Troisdorf GmbH des Jahres 2007 setzt sich aus 17,1 Prozent Kernkraft, 62,1 Prozent fossilen und sonstigen Energieträgern (zum Beispiel Steinkohle, Braukohle, Erdgas) und 20,8 Prozent Erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind folgende Umweltauswirkungen verbunden: radioaktiver Abfall: 0,0005 g/kWh, CO2-Emissionen: 411 g/kWh.
Die Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland setzen sich zusammen aus den Anteilen der Energieträger Kernkraft: 24,3 Prozent, fossile und sonstige Energieträger: 60,7 Prozent, sowie 15 Prozent Erneuerbare Energien. Hier entstehen 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall und 541 g/kWh CO2-Emissionen.
(Stand der Information: 15. Dezember 2008)


